Unterstützende Angebote

Die BFB bietet verschiedene Unterstützungsangebote an.

Ziel der BFB ist es, innerhalb der ersten 8 bis 10 Schulwochen möglichst alle Lernenden richtig eingeteilt zu haben. Bei potentiell problematischen Fällen sollen zudem transparent und rasch Fördermassnahmen eingeleitet werden können, um Lehrabbrüche zu verhindern.

Jede Lehrperson macht in ihrem Unterricht daher in der ersten Zeit eine Standortbestimmung des Vorwissens, beobachtet die überfachlichen Kompetenzen der Lernenden und nimmt erste Leistungsmessungen vor. An der Zwischenbericht-Konferenz werden die Beobachtungen aller Lehrpersonen ausgetauscht und gemeinsam die nötigen Massnahmen – Stützkurse? Coaching? Profilwechsel? – festgelegt.

Ein Lernstudio ist ein längerfristiges Angebot, das Lernende beim Bewältigen des aktuellen Schulstoffes und beim Planen und Erledigen der Hausaufgaben unterstützt. Die Lernenden setzen sich klare Ziele, reflektieren systematisch ihr Arbeits- und Lernverhalten und verbessern dadurch ihre Selbstwirksamkeit. In einem Lernstudio sind maximal zwölf Lernende

Die BFB bietet eine schulinterne Anlauf- und Erstberatungsstelle für alle Lernenden. Das Coaching-Team berät und begleitet Lernende, die sich privat, in der Schule oder bei der Arbeit überfordert fühlen und nicht mehr weiter wissen.

Es klärt die aktuellen Probleme, sorgt für Koordination zwischen den einzelnen Akteuren und führt die Lernenden bei Bedarf und mit ihrem Einverständnis einer Fachstelle zu. Ziel ist es, dass die Ausbildung weitergeführt werden kann.

Die Fachspezifische individuelle Begleitung FiB ist der zweijährigen Grundbildung vorbehalten. Sie beinhaltet eine konstante, niederschwellige Begleitung und Unterstützung der Lernenden. 

Für jede Klasse ist eine FiB-Person zuständig, die bei aufkommenden Unsicherheiten, Problemen und Schwierigkeiten rasch und breit abgestützt reagiert.

Die FiB-Person pflegt dazu nicht nur den regelmässigen Austausch mit allen Lernenden der Klasse, sondern auch mit den anderen Fachlehrpersonen und den Lehrbetrieben.

Menschen mit einer Behinderung können in der beruflichen Grundbildung, in der Berufsmaturitätsausbildung und in den Qualifikationsverfahren Benachteiligungen erfahren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird.

Unter dem Begriff „Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung“ werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren. Dabei müssen die kognitiven und fachlichen Kompetenzen den in den Verordnungen formulierten Anforderungen entsprechen.

Spezifische Massnahmen zum Nachteilsausgleich können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Behinderung von einer anerkannten Fachstelle (Erziehungsberatungsstelle, neuropsychologische Praxis, etc.) schriftlich bestätigt wird.

SCHUL-Dialog zwischen der Sekundarstufe I und II
«Brücken zwischen Volksschule und Berufsbildung bauen»